Kosmetische Operationen sind keine Leistung der gesetzlichen- und privaten Krankenkassen. In Einzelfällen kann per Antrag eine Übernahme durch Ihren Versicherungsträger erfolgen. In den übrigen Fällen müssen die Kosten vom Patienten getragen werden.
Am Folgetag findet eine Kontrolle bei Ihrem behandelnden Augenarzt statt. In Abhängigkeit von dem Befund können weitere Kontrollen vereinbart werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Kontrollen im Allgemeinen kostenpflichtig sind. Es empfiehlt sich zuvor Ihren Augenarzt auf diesen Punkt anzusprechen.